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Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben (Urteil vom 19.01.2022, 5 AZR 217/21).

Die Klägerin beabsichtigte, sich an einer privaten, staatlich anerkannten Universität um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin zu bewerben. Nach der Studienordnung der Universität ist die Ableistung eines sechsmonatigen Krankenpflegedienstes Zugangsvoraussetzung für den Studiengang. Vor diesem Hintergrund absolvierte die Klägerin bei dem beklagten Krankenhaus ein sechsmonatiges Praktikum auf einer Krankenpflegestation, wobei keine Zahlung einer Vergütung vereinbart wurde. Anschließend verlangte die Klägerin unter Berufung auf das Mindestlohngesetz eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von insgesamt über 10.000 € brutto.

Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Klägerin jedoch keinen Erfolg. Das beklagte Krankenhaus sei nicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes verpflichtet. Die Klägerin unterfalle nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG erfasse nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur Pflichtpraktika während des Studiums, sondern auch solche Praktika, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Studienordnung hier von einer privaten Universität erlassen wurde, denn diese sei staatlich anerkannt. Hierdurch sei die von dieser Hochschule erlassene Zugangsvoraussetzung im Ergebnis einer öffentlich-rechtlichen Regelung gleichgestellt. Dadurch sei gewährleistet, dass durch das Praktikumserfordernis in der Studienordnung nicht der grundsätzlich bestehende Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für Praktikanten sachwidrig umgangen werde.